Nun ist jedoch auf Grund ausbleibender Amokläufe die
Killerspiel-Debatte erlahmt und Bedarf einer Auffrischung, denn ich lese auf
einmal wieder die folgenden Überschriften:
"Die
Attentäter von Paris könnten so die Anschläge geplant und einstudiert
haben." (Quelle: http://www.presseportal.de/pm/117630/3179216)
„Christian Pfeiffer: Kriminologe gibt Computerspielen eine
Mitschuld am Terror“ (Quelle: http://www.golem.de/news/christian-pfeiffer-kriminologe-gibt-computerspielen-eine-mitschuld-am-terror-1511-117527.html )
Moment, Christian Pfeiffer? Der Name sagt mir doch etwas. Das
wird ein Generalverdacht gegen Spieler sein. Genauso ist es dann auch. In der Presse
Mitteilung wird von Herrn Pfeiffer gemutmaßt, dass die Terroristen sich über
Spiele wie World of Warcraft austauschen und so der staatlichen Überwachung
hätten entziehen können. Außerdem findet sich noch folgende Aussage: „Das
Spielen von gewaltverherrlichenden Computerspielen im Internet und auf Konsolen
trage laut dem Kriminologen „zur Radikalisierung junger Muslime“ bei und führe
zur Enthemmung beim Töten.“ Die Forderung die er daraus ableitet ist die permanente Kontrolle sämtlicher Spielercommunities durch Behörden und die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung.
Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
sind Sie eigentlich im Vollbesitz ihrer geistigen
Fähigkeiten? Sie fordern allen Ernstes, dass permanent jedes Gespräch abgehört
wird?
Ja, ich habe gerade „jedes“ gesagt. Denn wenn Sie fordern,
dass Spieler als Zielgruppe für Überwachungen eingefasst werden, dann sind das
heutzutage über 34 Millionen (Quelle: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/197219/umfrage/anzahl-der-computerspieler-in-deutschland-nach-geschlecht/)
in Deutschland (ca. 42%).
Ihre Forderung entspricht also dem totalen Überwachungsstaat
und das auf Grundlage einer rein hypothetischen Annahme. Eine fundierte
Grundlage, die auf mehr als allgemeine Vermutungen basiert, finde ich hier leider
nicht.
Rein Interesses halber wüsste ich gerne, ob Ihre Forderung
damit dem Straftbestand der Volksverhetzung entspricht? Denn ganz ehrlich, nach
dem §130 Absatz 2 des StGB könnte dies ein Angriff auf die Menschenwürde
darstellen, da Sie das im Grundgesetzt als Grundrecht deklarierte
Fernmeldegeheimnis allgemein angreifen und permanent einschränken wollen.
Vielleicht sollten Sie sich an dieser Stelle, und vor allem
als Kriminologe, nur einmal auf Fakten und nicht auf Vermutungen stützen. Lassen Sie uns doch über wirklich wichtige Punkte, wie Abbau von Vorurteilen und Radikalisierung sprechen. Auch die Entwicklung eines Planes zur Beendigung des Bürgerkriegs in Syrien, Irak, Afghanistan, Ukraine, uvm. wird ein effektiveres Ergebnis abliefern, als diese Hasstiraden.
Mit freundlichem Gruß
ORlo nORdvana
Ach, beinahe hätte ich es vergessen, vielen Dank an
www.Golem.de, dass Sie sich in dem oben verlinkten Beitrag kritisch mit Herrn
Pfeiffer äußern.
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