Freitag, 20. November 2015

Pfeiffenwelt

Eine Woche ist seit den grausamen Anschlägen in Paris vergangen. Meine aufrechte Anteilnahme an dieser Stelle. Während die Pariser noch damit beschäftigt sind zu trauern, das geschehene aufzuarbeiten und Vergeltung zu üben, diskutieren die Deutschen schon wieder über die Schuldfrage. 
Nun ist jedoch auf Grund ausbleibender Amokläufe die Killerspiel-Debatte erlahmt und Bedarf einer Auffrischung, denn ich lese auf einmal wieder die folgenden Überschriften:

"Die Attentäter von Paris könnten so die Anschläge geplant und einstudiert haben." (Quelle: http://www.presseportal.de/pm/117630/3179216)

„Christian Pfeiffer: Kriminologe gibt Computerspielen eine Mitschuld am Terror“ (Quelle: http://www.golem.de/news/christian-pfeiffer-kriminologe-gibt-computerspielen-eine-mitschuld-am-terror-1511-117527.html )
Moment, Christian Pfeiffer? Der Name sagt mir doch etwas. Das wird ein Generalverdacht gegen Spieler sein. Genauso ist es dann auch. In der Presse Mitteilung wird von Herrn Pfeiffer gemutmaßt, dass die Terroristen sich über Spiele wie World of Warcraft austauschen und so der staatlichen Überwachung hätten entziehen können. Außerdem findet sich noch folgende Aussage: „Das Spielen von gewaltverherrlichenden Computerspielen im Internet und auf Konsolen trage laut dem Kriminologen „zur Radikalisierung junger Muslime“ bei und führe zur Enthemmung beim Töten.“
Die Forderung die er daraus ableitet ist die permanente Kontrolle sämtlicher Spielercommunities durch Behörden und die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung.

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
sind Sie eigentlich im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten? Sie fordern allen Ernstes, dass permanent jedes Gespräch abgehört wird?
Ja, ich habe gerade „jedes“ gesagt. Denn wenn Sie fordern, dass Spieler als Zielgruppe für Überwachungen eingefasst werden, dann sind das heutzutage über 34 Millionen (Quelle: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/197219/umfrage/anzahl-der-computerspieler-in-deutschland-nach-geschlecht/) in Deutschland (ca. 42%).
Ihre Forderung entspricht also dem totalen Überwachungsstaat und das auf Grundlage einer rein hypothetischen Annahme. Eine fundierte Grundlage, die auf mehr als allgemeine Vermutungen basiert, finde ich hier leider nicht.  
Rein Interesses halber wüsste ich gerne, ob Ihre Forderung damit dem Straftbestand der Volksverhetzung entspricht? Denn ganz ehrlich, nach dem §130 Absatz 2 des StGB könnte dies ein Angriff auf die Menschenwürde darstellen, da Sie das im Grundgesetzt als Grundrecht deklarierte Fernmeldegeheimnis allgemein angreifen und permanent einschränken wollen.
Vielleicht sollten Sie sich an dieser Stelle, und vor allem als Kriminologe, nur einmal auf Fakten und nicht auf Vermutungen stützen. 
Lassen Sie uns doch über wirklich wichtige Punkte, wie Abbau von Vorurteilen und Radikalisierung sprechen. Auch die Entwicklung eines Planes zur Beendigung des Bürgerkriegs in Syrien, Irak, Afghanistan, Ukraine, uvm. wird ein effektiveres Ergebnis abliefern, als diese Hasstiraden.  

Mit freundlichem Gruß
ORlo nORdvana

Ach, beinahe hätte ich es vergessen, vielen Dank an www.Golem.de, dass Sie sich in dem oben verlinkten Beitrag kritisch mit Herrn Pfeiffer äußern.

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